Geltende Anforderungen
HERZKönig Medizintechnik GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.herzkoenig.com/ und wurde am 02.07.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
HERZKönig Medizintechnik GmbH betreibt einen Online-Shop für Defibrillatoren (AEDs), Zubehör und ergänzende Medizintechnik. Kundinnen und Kunden können Produkte wie AED-Geräte, Elektroden oder Batterien online erwerben. Wir bieten dazu detaillierte Produktinformationen und einen sicheren Bestellprozess. Nach Eingang der Bestellung wird diese automatisch in unser ERP übermittelt, die Verfügbarkeit geprüft und der Versand eingeleitet. Der Versand erfolgt über etablierte Dienstleister mit Sendungsverfolgung.
Neben dem Verkauf bieten wir auch die Vermietung und das Leasing von Defibrillatoren an, etwa für Veranstaltungen oder temporäre Einsätze. Zudem führen wir Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an AEDs verschiedener Hersteller durch. Unsere Schulungsangebote vermitteln Grundlagen der Ersten Hilfe und die richtige Anwendung von Defibrillatoren, wahlweise vor Ort oder online.
Unsere Beratung erfolgt herstellerunabhängig telefonisch, per E-Mail oder Live-Chat.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Marcel Schindler
Krempelsdorfer Allee 65
23556, Lübeck
m.schindler@herzkoenig.com
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
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