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Defibrillator für Zahnarztpraxis: Schnelle Hilfe im Notfall

Ein Defibrillator in der Zahnarztpraxis kann Leben retten

Kammerflimmern und pulslose Kammertachykardie sind die häufigste Ursache eines Kreislaufstillstandes. Eine Spontanzirkulation kann in diesen Fällen allein mit einem Defibrillator hergestellt werden.

Braucht ein Zahnarzt einen Defibrillator?

Für das Überleben eines Patienten ist entscheidend, wieviel Zeit zwischen Herzstillstand und Beginn der Defibrillation vergeht. In Deutschland wartet ein Patient im Schnitt zehn Minuten auf einen Rettungswagen. Um bleibende Schäden zu vermeiden, muss eine Defibrillation möglichst schnell durchgeführt werden. Diese treten nämlich bereits nach einer über drei Minuten andauernden Hypoxie des Gehirns auf. Nach Eintritt des Kammerflimmerns sinken die Überlebenschancen pro Minute um 7 bis 10 Prozent. Bereits nach etwa einer Viertelstunde degeneriert Kammerflimmern ohne Einsatz eines Defibrillators und ohne sofort durchgeführte BLS zur Asystolie.

Werden Basismaßnahmen sofort eingeleitet, kann sich dieses Zeitfenster um bis zu zwölf Minuten erhöhen. Bis ein Defibrillator eintrifft, muss also möglichst schnell mit den BLS begonnen werden. Basismaßnahmen können ein Kammerflimmern so gut wie nie in einen normalen Rhythmus umwandeln, überbrücken aber die Zeit bis zur Verabreichung eines Schocks.

Zahnarztpraxis und automatischer externer Defibrillator (AED)

Ein automatischer externer Defibrillator (AED) funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip. Bei den üblichen AED für die Frühdefibrillation handelt es sich in der Regel um vollautomatische externe Defibrillatoren, die aus einem Rhythmusanalysesystem sowie aus einem Schock auslösenden System bestehen. Bereits innerhalb von fünf bis 15 Sekunden analysiert der Defibrillator die Situation. So nötig, lösen vollautomatische Geräte anschließend einen Schock aus. Halbautomatische empfehlen einen solchen und fordern den Ersthelfer zum Drücken des entsprechenden Knopfes auf.

Muss eine Zahnarztpraxis einen Defibrillator haben?

Im Mittel erleiden in Deutschland täglich 275 Personen den plötzlichen Herztod. Notfälle können überall passieren, auch in einer Zahnarztpraxis. Sie müssen erkannt und möglichst schnell versorgt werden. Für eine Zahnarztpraxis empfiehlt es sich daher, Notfallkriterien aufzustellen. Gemeinsam mit seinem Team sollte der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin Notfallsituationen in der Zahnarztpraxis identifizieren und hierfür Kriterien festlegen. Sämtliche Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis sollten in der Lage sein, Notfälle zu erkennen und bei deren Auftreten sofort Maßnahmen zu ergreifen.

Für alle Mitarbeiter sollte ein schriftlicher Notfallplan mit Verantwortlichkeiten, Abläufen, Notfallnummern sowie dem Ort der Notfallausrüstung ausgehängt werden.

Gehört ein Defibrillator zur Notfallausstattung einer Zahnarztpraxis?

Die Inhalte der Notfallausstattung hängen vom Leistungsspektrum einer Praxis sowie von deren Patienten ab. Sie sind vom Praxisinhaber individuell festzulegen.
Ganz allgemein kann man zwischen Notfällen unterscheiden, die durch Behandlungen hervorgerufen werden, und solchen, die auf Vorerkrankungen des Patienten zurückzuführen sind.

Aufgrund von zahnärztlichen Maßnahmen kann es z. B. zu allergischen Reaktionen, zu einer Intoxikation, zu einem orthostatischen Kollaps oder auch zu einer Hyperventilationstetanie kommen. Zu den Komplikationen, die durch Vorerkrankungen des Patienten hervorgerufen werden, gehören z. B. ein Angina-Pectoris-Anfall, Atemnot oder eine Hypoglykämie.

Durch eine ausführliche Anamnese ist es möglich, Risikopatienten bereits vor Beginn der Behandlung in der Zahnarztpraxis zu identifizieren. Nicht zu vergessen ist ferner, dass ein AED im Notfall auch dem Praxisinhaber und seinem Personal das Leben retten kann.

Ein Defibrillator: eine sinnvolle Anschaffung für die Zahnarztpraxis

Die Anschaffung eines Defibrillators ist nicht nur dann sinnvoll, wenn die Praxis über viele Risikopatienten verfügt. Akute Stressmomente können einen plötzlichen Herztod auslösen, ein Zahnarztbesuch ist für viele Patienten mit Stress und Ängsten verbunden.

Natürlich ist das medizinische Personal in der Lage, im Notfall Erste Hilfe zu leisten und Basismaßnahmen einzuleiten. Wie aber bereits weiter oben erwähnt, spielt bei einem Herzstillstand die Zeit bis zum Eintreffen eines Defibrillators eine große Rolle.

Pro Jahr sterben in Deutschland etwa 100 000 Menschen am plötzlichen Herztod (PHT). Dem plötzlichen Herztod geht in den meisten Fällen ein Kammerflimmern voraus.

Durch gezielte Stromstöße eines AED kann dieses schnell beendet werden. Ein AED bietet im Notfall eine gute, lebenswichtige Unterstützung und leitet das Praxispersonal akustisch und teils auch visuell an.
Der Kauf eines Defibrillators empfiehlt sich daher für jede Zahnarztpraxis.

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